Caritasverband Wolfsburg e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Caritas-Begegnungsstätte Föhrenkrug

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung und mietweise Bereitstellung von Veranstaltungsräumen der Caritas-Begegnungsstätte Föhrenkrug, Pestalozziallee 3, 38440 Wolfsburg, nachfolgend Veranstaltungshaus genannt, und die damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Caritas-Begegnungsstätte Föhrenkrug.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie Einladungen zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstaltungshauses.

2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

2.1. Durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung durch das Veranstaltungshaus oder mit Unterschrift des Belegungsvertrages für Veranstaltungen wird der Vertrag für das Veranstaltungshaus wie für den Besteller bindend. Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Erfüllung des Vertragsinhaltes verpflichtet.

2.2. Der Abschluss des Belegungsvertrags verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen. Sind der Besteller und der Gast nicht identisch, so haftet der Besteller dem Veranstaltungshaus gegenüber zusammen mit dem Gast gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.3. Alle Ansprüche gegen das Veranstaltungshaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstaltungshauses beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Veranstaltungshaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Veranstaltungshaus zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die gebuchte Leistung und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Veranstaltungshauses zu zahlen. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen des Veranstaltungshauses an Dritte, insbesondere auch für Forderungen aus Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und lokale Abgaben ein. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung zwölf Monate überschreitet. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung zwölf Monate und erhöht sich der vom Veranstaltungshaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.

3.4. Wenn der Gast nachträglich Veränderungen der vereinbarten Leistungen wünscht und das Veranstaltungshaus dem zustimmt, dann ändern sich die Preise entsprechend.

3.5. Rechnungen des Veranstaltungshauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Veranstaltungshaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Veranstaltungshaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Veranstaltungshaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Veranstaltungshaus eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erheben.

3.6. Das Veranstaltungshaus ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Bei Rücktritt des Kunden von dem mit dem Veranstaltungshaus geschlossenen Vertrag ist das Veranstaltungshaus berechtigt, die vereinbarte Miete/ das Arrangement in Rechnung zu stellen, auch wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, sofern dem Veranstaltungshaus eine Weitervermietung nicht mehr möglich oder zumutbar ist.

4.2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Veranstaltungshauses oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.3. Sofern zwischen dem Veranstaltungshaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Veranstaltungshauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Veranstaltungshaus ausübt.

4.4. Bei einer Stornierung durch den Kunden werden folgende Gebühren für die Gesamtleistungen oder die teilweise stornierten Leistungen fällig:

Gebuchte Tagungsräume:
bis 40 Kalendertage vor Ankunft: kostenfrei
39 bis 30 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 40 % der gebuchten Tagungspauschale
29 bis 14 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 60 % der gebuchten Tagungspauschale
13 bis 3 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 90 % der gebuchten Tagungspauschale
2 bis 0 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 100 % der gebuchten Tagungspauschale

5. Rücktritt des Veranstaltungshauses

5.1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3.6. verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Veranstaltungshaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2. Ferner ist das Veranstaltungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Veranstaltungshaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das Veranstaltungshaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Veranstaltungshauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Veranstaltungshauses zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Klausel 1.2. vorliegt. Das Veranstaltungshaus ist eine Einrichtung des Caritasverbandes Wolfsburg e.V.. Sofern sich nach Abschluss des Vertrages herausstellt, dass die Veranstaltung in einem derartigen Maße gegen die Grundsätze der katholischen Kirche verstößt, dass dem Veranstaltungshaus die Durchführung des Vertrages unzumutbar ist – hierüber entscheidet das Veranstaltungshaus – ist dieses zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Bei berechtigtem Rücktritt des Veranstaltungshauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1. Um eine sorgfältige Vorbereitung zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Veranstaltungshaus die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht.

6.2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

6.3. Bei Abweichungen der Veranstaltungsteilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Veranstaltungshaus berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.

6.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Veranstaltungshaus diesen Abweichungen zu, so kann das Veranstaltungshaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Veranstaltungshaus trifft ein Verschulden.

6.5. Bei Dienstleistungen nach 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen können zusätzliche Personalkosten in Rechnung gestellt werden.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Veranstaltungshaus. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1. Soweit das Veranstaltungshaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Veranstaltungshaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Veranstaltungshauses bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Veranstaltungshauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Veranstaltungshaus diese nicht zu vertreten hat.

8.3. Störungen an vom Veranstaltungshaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Veranstaltungshaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9. Haftung des Veranstaltungshauses

9.1. Die Haftung des Veranstaltungshauses ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstaltungshauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Veranstaltungshauses auftreten, wird das Veranstaltungshaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Veranstaltungshaus rechtzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

9.2. Für die unbeschränkte Haftung des Veranstaltungshauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

10.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen des Veranstaltungshauses. Für Verlust oder Beschädigung übernimmt das Veranstaltungshaus keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstaltungshauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

10.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, so ist das Veranstaltungshaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Veranstaltungshaus abzustimmen.

10.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Veranstaltungshaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.

11. Haftung des Kunden für Schäden

11.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Caritasverbandes Wolfsburg e.V..

12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Caritasverbandes Wolfsburg e.V.. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Caritasverbandes Wolfsburg e.V..

12.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2015